Willkommen im Fluss der Informationen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge ab dem 01.09.2022

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die ein Auftraggeber


      Mobena Technische Dokumentation Heiko Funke

      Elisabethstraße 5

      58513 Lüdenscheid


      erteilt.

(2) Auf der Internetseite www.mobena.de angebotene Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen aus Industrie und Handwerk.

(3) Die angebotenen Leistungen umfassen die Ce-Kennzeichnung von Maschinen, die Erstellung von Anleitungen, Plänen oder Ähnlichem

      gemäß Auftrag (z. B. Betriebsanleitungen).

(4) Die erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

      Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, (sog.

      kollidierenden AGB) wird widersprochen.

§2 Informationspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mich über mögliche Gefahren, die von seinem Produkt ausgehen können, zu unterrichten.

      Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber mir mitzuteilen, welche notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die

      vom Produkt ausgehenden Gefahren zu neutralisieren.

(2) Ist es nicht möglich, die Gefahren, die vom Produkt ausgehen können, zu neutralisieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, mir diesen

      Umstand mitzuteilen.

      In einem solchen Fall muss der Auftraggeber mir mitteilen, wie vom Produkt ausgehende Gefahren minimiert werden können (z. B. durch

      das Tragen von Schutzausrüstung oder durch bestimmte Verhaltensweisen).

(3) Sollte eine Gefährdung, die vom Produkt ausgeht, über die ich nicht vom Hersteller informiert wurde, in der Praxis Probleme, Unfälle oder

      Krankheiten zur Folge haben, kann ich für solche Fälle keine Haftung übernehmen. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches

      Handeln meinerseits bleibt unberührt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen technischen Angaben bzw. alle notwendigen Angaben zur sicheren Handhabung

      des Produkts zu übermitteln (z. B. zulässige und unzulässige Nutzung des Produkts).

      Sind dem Auftraggeber diese Angaben nicht bekannt, verpflichtet er sich, mir diesen Umstand mitzuteilen.

(5) Übermittelt der Auftraggeber mir nicht alle notwendigen technischen Angaben bzw. alle notwendigen Angaben zur sicheren Handhabung

      des Produkts, weil er diese Angaben selbst nicht kennt, ohne mir diesen Umstand mitzuteilen, scheidet eine Haftung meinerseits für die

      Vollständigkeit der entsprechenden Angaben in den jeweiligen Anleitungen aus. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches

      Handeln meinerseits bleibt unberührt.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mir alle Angaben bezüglich des allgemeinen Sicherheitsniveaus des Produkts zu übermitteln.

      Für Mängel, die sich aus der Konstruktion oder Fertigung des Produkts ergeben, kann ich keine Haftung übernehmen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Das Angebot der Dienstleistungen auf der Internetseite www.mobena.de stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines

      Vertrags dar. Es wird lediglich eine Präsentation meines Leistungsspektrums dargeboten.

(2) Vor einer Auftragsannahme muss ich die Möglichkeit haben, mich detailliert über den Umfang des Auftrags informieren zu können. Ist dies

      nicht realisierbar und wird der Umfang des Auftrags im Nachhinein größer, muss das vereinbarte Honorar neu verhandelt werden.

(3) Aussagefähige Daten, die für die Auftragsbearbeitung erforderlich sind, müssen möglicherweise schon vor Auftragsannahme an mich

      übermittelt werden, um den Umfang des Auftrags ermessen zu können. Im Gegenzug verpflichte ich mich, die übermittelten Informationen

      äußerst diskret zu behandeln.

(4) Üblicherweise werden von mir Anleitungen nur in deutscher Sprache erstellt. Übersetzungen in andere Sprachen gehören

      nicht zum normalen Leistungsangebot und müssen gesondert verhandelt werden. Wünscht der Auftraggeber

      Übersetzungen der erstellten Anleitungen in andere Sprachen, muss dies nach vorheriger Vereinbarung detailliert im

      Auftrag benannt werden.

(5) Nur Aufträge, die mir schriftlich vom Auftraggeber erteilt wurden, werden bearbeitet. Auftragsinhalt sind nur Arbeiten, die

      der Auftraggeber konkret und individuell benennt.

(6) Durch das Versenden einer Auftragsbestätigung erkläre ich ausdrücklich die Annahme des Auftrags und es kommt ein

      verbindlicher Vertrag zustande.

      Die Auftragsbestätigung beinhaltet alle wesentlichen Vertragsinhalte und alle vereinbarten Termine, die schriftlich oder

      mündlich vereinbart wurden, und ist dementsprechend sorgfältig zu prüfen.

§ 4 Preise

(1) Das Honorar muss für jeden Auftrag neu verhandelt werden.

(2) Werden nach Auftragsannahme Informationen übermittelt, die mir zuvor noch nicht bekannt waren und die den Auftrag im Nachhinein

      verändern, muss das Honorar für den veränderten Auftrag neu verhandelt werden. Das zuvor verhandelte Honorar hat aufgrund der

      veränderten Ausgangssituation keine Aussagekraft und keine Verbindlichkeit mehr.

(3) Die auf der Internetseite www.mobena.de veröffentlichten Preise stellen kein verbindliches Angebot dar. Die veröffentlichten Preise können

      nicht auf andere Aufträge übertragen werden, sondern zeigen lediglich ein einzelnes Beispiel.

(4) Versandkosten fallen bei elektronischem Versand per E-Mail keine an. Bei dem Versand auf dem Postweg (z. B. bestellte Druckerzeugnisse)

      entstehen jedoch weitere Kosten. Diese Kosten richten sich nach dem Umfang des Versandgutes und können somit nicht pauschal

      benannt werden. Diese zusätzlichen Kosten werden unmissverständlich kommuniziert und gesondert ausgewiesen.

§ 5 Preise

(1) Nach Fertigstellung des Auftrags erfolgt die Rechnungsstellung auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail.

      Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Schreibens, ohne Abzug, auf das angegebene Konto zu überweisen.

(2) Ich (Technische Dokumentation Heiko Funke) bin berechtigt, eine Abschlagszahlung für die von mir geleisteten

      Arbeitsstunden zu verlangen.

§ 6 Kommunikation; Lieferung

(1) Ich (Technische Dokumentation Heiko Funke) kann keine generelle Haftung für Störungen übernehmen, die bei der

      Kommunikation oder bei der Lieferung bestellter Produkte auftreten und nicht von mir verschuldet sind (z. B. Verbindungsprobleme im

      Mobilfunknetz).

(2) Sollte ich trotz ordnungsgemäßer Auftragsannahme nicht in der Lage sein, den Auftrag zu bearbeiten (z. B. wegen Krankheit oder höherer

      Gewalt), wird der betroffene Auftraggeber frühestmöglich von mir über die Umstände informiert.

§ 7 Beendigung des Auftrags

(1) Für eine Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber oder mich (Technische Dokumentation Heiko Funke) gelten

      die §§ 648; 648a BGB entsprechend.

§ 8 Übermittlungsfehler

(1) Im Regelfall erfolgt die Kommunikation per E-Mail oder telefonisch. Ich (Technische Dokumentation Heiko Funke) hafte

      nicht generell für Schäden, die bei der Datenübermittlung oder bei der Kommunikation auftreten.

      Für Übermittlungsfehler, die jenseits meiner Verantwortung liegen, kann keine Haftung übernommen werden.

      Bitte kontaktieren Sie mich in einem solchen Fall zeitnah, um die näheren Umstände aufzuklären.

§ 9 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

      Ist der Auftraggeber kein Verbraucher (§ 13 BGB), sind Gewährleistungsansprüche binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach

      Abnahme schriftlich geltend zu machen.

      Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt

      wurde und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

§ 10 Haftung

(1) Ich kann keine absolute Fehlerfreiheit der Texte einer Anleitung bzw. einer von mir durchgeführten Risikobeurteilung garantieren.

(2) Die Risikobeurteilungen der Maschinen und die beauftragten Anleitungen werden entsprechend den derzeitigen rechtlichen Bestimmungen

      erstellt. Verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu einem darauffolgenden Zeitpunkt, kann von mir keine Haftung für die

      Übereinstimmung mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen übernommen werden.

(3) Verändern sich Produkte oder Umstände, die in einem Zusammenhang mit den Produkten stehen, für die ich zuvor Anleitungen erstellte,

      kann ich keine Verantwortung für eine Übereinstimmung der Anleitungen mit den veränderten Umständen oder den veränderten

      Produkten übernehmen.

(4) Ich kann nicht garantieren, jede mögliche Fehlanwendung respektive unzulässige Nutzung, die es im Zusammenhang mit einem zur

      Anleitung gehörenden Produkt geben könnte, zu erkennen oder zu ermitteln.

      Werden im Nachhinein Fehlanwendungen bezüglich eines Produkts bekannt, die von mir nicht vorhergesehen oder ermittelt wurden,

      kann ich für die Folgen dieser Fehlanwendungen keine Haftung übernehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die

      Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Widersprechen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern in Teilen, wird

      dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

§ 12 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus erteilten Aufträgen ist, soweit zulässig, Lüdenscheid.